Den Job aufgeben, um die Mutter zu pflegen - »sozialwidrig«?
Im Ausnahmefall kann trotz freiwilligen Jobausstiegs wegen der Pflege eines Angehörigen Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen bestehen.
Mit ihrer schwerbehinderten, pflegebedürftigen Mutter lebte eine 38-Jährige in einer Wohnung bei Bremen. Sie kümmerte sich um die alte Frau und jobbte gleichzeitig in Vollzeit als Hallenaufsicht am Bremer Flughafen. Doch dann verschlechterte sich der Gesundheitszustand der Mutter, die sich bei einem Sturz einpaar Rippen gebrochen hatte. Nun sah die Tochter keine Möglichkeit mehr, Arbeit und Pflege unter einen Hut zu bringen.
Sie vereinbarte mit dem Arbeitgeber, das Arbeitsverhältnis zu beenden (juristisch: »Aufhebungsvertrag«). Beim Jobcenter beantragte und erhielt sie Hartz-IV-Leistungen.
Bei einer Überprüfung wurde jedoch ihr Verhalten als »sozialwidrig« bewertet. Das Jobcenter forderte...
Zum Weiterlesen gibt es folgende Möglichkeiten:
Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.