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BGH zu Altanschließern

Grundstückseigentümer aus Brandenburg, die noch viele Jahre nach ihrem Anschluss ans Wassernetz dafür zahlen mussten, haben keinen Anspruch auf Schadenersatz. Das gilt für sämtliche Investitionen seit der Wiedervereinigung, wie der Bundesgerichtshof (BGH) am 27. Juni 2019 (Az. III ZR 93/18) entschied. Damit sind Rückforderungen sogenannter Altanschließer in insgesamt dreistelliger Millionenhöhe weitgehend vom Tisch.

In dem Fall, der wegweisend ist für viele ähnliche Verfahren im Land, wollten Grundstückseigentümer vom Wasser- und Abwasserzweckverband »Scharmützelsee - Storkow/Mark« (WAS) et...


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