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48.000 Rentner werden zusätzlich steuerlich belastet
Was Sie über die Besteuerung von Renten wissen sollten
In den neuen Bundesländern beträgt die Erhöhung 3,91 Prozent und in den alten Bundesländern 3,18 Prozent. Für viele Rentnerinnen ist es bereits die zweite Rentenerhöhung in diesem Jahr. Mit der Mütterrente II wurde seit Januar 2019 die Anrechnung der Kindererziehungszeiten für die Erziehung von vor 1992 geborenen Kindern um weitere sechs Monate verlängert. Mütterrente ist keine eigenständige Rentenart, der Begriff bezieht sich auf die Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten bei der Berechnung der Altersrente.
Steigendender Anteil der zu versteuernden RenteBei der Besteuerung werden beide Rentenerhöhungen unterschiedlich behandelt. Grundlage dafür ist die 2005 eingeführte sogenannte nachgelagerte Besteuerung. Darüber wurde im nd-ratgeber des Öfteren ausführlich informiert (siehe Ratgeber vom 20. August 2014 und vom 26. Juli 2017, nachzulesen auch im Online-Archiv des »nd« unter www.nd-aktuell.de/archiv.php).
Seit 2005 ...
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