Hochhäuser nur, wenn sie nützen

Senat entwickelt Leitbild für die Genehmigung von Wolkenkratzern

  • Nicolas Šustr
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

In Milieuschutzgebieten sollen grundsätzlich keine neuen Hochhäuser genehmigt werden. Ebenso in denkmalgeschützten Bereichen oder auf Flächen, die unter Naturschutz stehen. Das sieht das in Erarbeitung befindliche Hochhausleitbild für Berlin vor, wie Senatsbaudirektorin Regula Lüscher (parteilos, für LINKE) am Donnerstag bei einem Pressetermin erläutert. »Damit nicht nach Paragraf 34 des Baugesetzbuches gebaut werden kann, ist immer ein Bebauungsplan erforderlich«, sagt Lüscher. Mit Paragraf 34 können Investoren sich auf die umgebende Bebauung berufen und müssen kaum zusätzliche Auflagen fürchten. Die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft Mitte (WBM) hatte vor einigen Jahren versucht, ihre Friedrichshainer Bestände auf diese Weise nachzuverdichten, auch mit Wohnhochhäusern. Dieser Versuch ist nach Protesten der Anwohner, der unter anderem von der Linksfraktion in der Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg aufgenommen wur...


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