Kein Urlaub und Geld - trotz Reiserücktrittsversicherung
Reiserecht
Davor warnt die Verbraucherzentrale Hamburg (vzhh). Vor allem Vorerkrankungen können ein Ausschlusskriterium sein. Denn schwere Krankheiten sind bei einem Reiserücktritt meist nur dann versichert, wenn sie unerwartet auftreten, wie zum Beispiel ein Herzinfarkt, ein Schlaganfall oder ein Knochenbruch. Bei bestehenden chronischen Erkrankungen springen Versicherungsgesellschaften hingegen oft nur ein, wenn sie vor dem Antritt der Reise nicht schon bekannt waren b...
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