Ex-Partner muss das Geld ausnahmsweise zurückgeben
Streit um eine Schenkung
Scheitert beispielsweise eine Lebensgemeinschaft nach kurzer Zeit, können Geldgeschenke zurückgefordert werden. Allerdings müsse ein Ex-Partner nur dann das Geschenk zurückzahlen, wenn die Beziehung ungewöhnlich schnell zerbricht.
Mit einem solchen Fall hatte sich der Bundesgerichtshof (BGH) bereits im März 2019 (siehe nd-ratgeber vom 24. April 2019) befasst, sich aber vertagt und die Urteilsverkündung für den Juni angekündigt.
Nun liegt das Urteil des BGH vom 18. Juni 2019 (Az. X ZR 107/16) vor. Der Kern: Größere Geldgeschenke ans Kind und dessen Partner müssen bei einer Trennung nur noch dann zurückgezahlt werden, wenn die Beziehung ungewöhnlich schnell zerbricht.
In allen anderen Fällen gilt demnach die bisherige Rechtsprechung - selbst bei Grundstücksschenkungen. Die Redensart »Geschenkt ist geschenkt« beschreibe die Rechtslage zutreffend, sag...
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