Anfertigung des Zahnersatzes in Polen ist vorher zu genehmigen

Landessozialgericht

Wer sich Zahnersatz im Ausland anfertigen lassen und die Kosten von der Kasse erstattet haben will, muss vorher bei seiner Krankenkasse einen Heil- und Kostenplan des behandelnden Mediziners einreichen.

Das entschied das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen am 10. Juni 2019 (Az. L 4 KR 169/17) und wies damit die Klage einer Frau aus Helmstedt ab.

Geklagt hatte eine 38-jährige Frau aus dem Landkreis Helmstedt, die große Brücken im Ober- und Unterkiefer benötigte, wie das Gericht mitteilte. Ihr Helmstedter Zahnarzt ...


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