Wildes Campen unerwünscht

Kommunen sehen die wenigen in freier Natur Nächtigenden entspannt - nur bei Schutzgebieten gibt es kein Pardon

  • Christian Bark
  • Lesedauer: 3 Min.

Sommerzeit, Ferienzeit - viele Menschen zieht es ins Freie. Brandenburg hat da mit seinem seen- und waldreichen Erholungsgebieten eine Menge zu bieten. Wer der Natur besonders nahe sein möchte, für den sind Ferienanlagen und -wohnungen, Pensionen oder Hotels möglicherweise nicht das Richtige. In diesen Fällen würden Touristinformationen vermutlich auf Hausboot-Verleiher oder natürlich auf einen der rund 35 offiziellen Campingplätze im Land verweisen. Für jene aber, denen auch das zu viel Infrastruktur und bürgerlicher Luxus ist, wird es dann eher eng. Doch offenbar gibt es nicht allzu viele Leute, die im Urlaub ad hoc in »freier Wildbahn« biwakieren wollen.

Sogenanntes Wildcampen jedenfalls geschieht in Brandenburg nach Behördenangaben nur selten. Wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur ergab, sind den Kommunen nur Einzelfälle bekannt. »Ein großflächiges Problem ist es nicht. In den wenigen uns bekannten Fällen wurde das Ordnungsamt verständigt«, sagt Juliane Güldner, Sprecherin der Landeshauptstadt Potsdam. In Templin (Uckermark) ist das »wilde Campen« laut Stadtordnung untersagt. »Unser Ordnungsamt hat bisher keine Probleme mit diesem Sachverhalt«, sagt Christoph Mehlberg aus der Stadtverwaltung.

Auch der Brandenburgische Städte- und Gemeindebund kann in diesem Zusammenhang nur von wenigen bekannten Fällen berichten. Dabei spiele aber ein anderes Problem eine Rolle. »Hinzutritt der Vandalismus, der auch in Zusammenhang mit wildem Campen immer mehr um sich greift«, sagt die stellvertretende Geschäftsführerin, Monika Gordes.

Gerade bei Trockenheit machen bei Wildcampern eher Begleiterscheinungen wie Grillen, offenes Feuer oder das Rauchen größere Sorgen, als lediglich ein Zelt, das nicht auf einem Campingplatz steht. »Neulich habe ich in der Nähe meines Platzes auch Leute verjagt, die dort gelagert und geraucht hatten«, sagt Jörg Klofski. Er ist Vizepräsident des Deutschen Campingverbands in Brandenburg und betreibt dem Campingplatz am Schervenzsee in Siehdichum (Oder-Spree).

Ansonsten spielt wildes Campen Jörg Klofski zufolge keine große Rolle. »Und wenn da mal einige Jugendliche zwei Nächte irgendwo auf dem Feld kampieren, ist das für unsere Branche auch kein Problem«, sagt er. Im Land sei es im Gegenteil eher so, dass die Ansprüche der Camper an die Plätze immer höher würden. »Damit kann wildes Campen nun mal gar nicht konkurrieren.«

Ab und an gibt es sogar auf Campingplätzen einige »schwarze Schafe«, die dort quasi wild campen, weil sie nicht bezahlen. »Das können wir nicht immer kontrollieren, kommt aber auch kaum vor«, berichtet er.

Ob jemand sein Zelt auf einem Acker oder in einem Naturschutzgebiet aufschlägt, macht mit Blick auf mögliche Sanktionen einen großen Unterschied. »Dann verletzt der jeweilige Camper nicht nur die Eigentumsrechte des jeweiligen Eigentümers, sondern auch Naturschutz- und Umweltrecht«, sagt Monika Gordes.

Campen in Landschaftsschutz- oder Wasserschutzgebieten unterliege also dem öffentlichen Recht und führe zu Bußgeldern wegen Begehens einer Ordnungswidrigkeit. Laut Bußgeldkatalog kann allein das Aufstellen von Zelten in Landschaftsschutzgebieten bis zu 500 Euro kosten.

Monika Gordes empfiehlt Grundstückseigentümern oder Kommunen beispielsweise bei Flächen, auf denen regelmäßig und häufig campiert wird, Verbotsschilder aufzustellen. »Anzuraten wären in solchen Fällen aber wohl eher vermehrt durchzuführende Kontrollgänge«, sagt sie. dpa/tm

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