Zweijährige Ruhefrist zulässig
Urteil
Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 19. Juni 2019 (BVerwG 6 CN 1.18). Aus dem Schutz der Menschenwürde in Artikel 1 des Grundgesetzes ließen sich keine Fristen für die Umbettung von Urnen ableiten. Die Festlegung solcher Fristen obliege der jeweiligen Friedhofsverwaltung.
Die Klägerin hatte beantragt, die Friedhofssatzung der Stadt Olching bei München für unwirksam...
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