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Keine Volksheilkunde für kränkelnde Krankenhäuser
Bayerisches Begehren zur Verbesserung der Pflege an Kliniken für unzulässig erklärt
Einen Tag nach der aufsehen- und viel Widerspruch erregenden Studie der Bertelsmann-Stiftung zum radikalen Umbau der deutschen Krankenhauslandschaft ist in Bayern der Versuch gescheitert, mit einem Volksbegehren für eine Verbesserung der Personalsituation an den dortigen Kliniken zu sorgen. Das Landesverfassungsgericht in München erklärte die Initiative am Dienstag für unzulässig. »Der dem Volksbegehren zugrundeliegende Gesetzentwurf ist mit Bundesrecht unvereinbar«, erklärte Peter Küspert, Präsident des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes. Dem Land fehle die Gesetzgebungskompetenz. Die Macher des Volksbegehrens hatten nach eigenen Angaben mehr als 100 000 Unterschriften gesammelt. Sie forderten unter anderem mehr Pflegepersonal und einen festen Personal-Patienten-Schlüssel.
Das Verfassungsgericht musste über die Zulässigkeit entscheiden, weil das bayerische Innenministerium das Begehren zuvor ebenfalls für unzulässig erklärt und...
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