Argentinien muss Anleger auszahlen
Bundesverfassungsgericht gab deutschen Klägern recht
Karlsruhe. Argentinien muss deutschen Privatanlegern Geld zurückzahlen, die trotz der Staatsschuldenkrise um die Jahrtausendwende auf ihren Forderungen beharren. Es gebe im Völkerrecht keine Regel, die das Verweigern der Zahlung wegen eines wirtschaftlichen Notstands oder eines Umschuldungsangebots rechtfertige, entschied das Bundesverfassungsgericht. Das teilte das Gericht in Karlsruhe am Donnerstag mit.
Die Verfassungsrichter bestätigten damit ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH). Dieser hatte 2015 klagenden Anlegern Recht gegeben, die in Staatsanleihen des südamerikanischen Landes investiert hatten. Nach der Staatspleite hatte Argentinien Anfang 2002 die Zahlungen eingestellt, 2005 wurde die erste U...
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