Ein elektrisches (Miss-)Vergnügen?

E-Scooter, E-Tretroller, E-Roller, Pedelec, E-Bike

Seit dem 15. Juni 2019 sind die E-Scooter auch in Deutschland erlaubt. Das Kraftverkehrs-Bundesamt (KB) hat dafür die Allgemeine Betriebserlaubnis für »Elektrokleinstfahrzeuge mit Lenk- und Haltestange« erteilt.

Hinzu gekommen sind inzwischen E-Roller, bei denen es sich um E-Mopeds handelt. Beliebt sind auch die neuen E-Fahrräder mit elektrischer Unterstützung beim Tritt in die Pedale (Höchsttempo 25 km/h).

Das Gewimmel auf den Straßen und (trotz Verbots!) auch auf Gehwegen wird also immer größer. Mit den E-Scootern oder E-Tretrollern darf zwar nicht auf Gehwegen gefahren werden, doch das wird vielfach missachtet und ist ein wachsendes Unfallrisiko gerade für Fußgänger. Auch ist es Unsitte, damit zu zweit zu fahren. Zwar können Zuwiderhandlungen mit einem Bußgeld bis zu 25 Euro belegt werden, doch die ersten Erfahrungen zeigen: Die Polizei ist diesbezüglich restlos überfordert.

Droht nac...


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