Deutsche Gerichte sind nicht zuständig

Vorsicht beim Autokauf im Ausland

Hat das Auto - anders als angegeben - Mängel, kann man nicht in Deutschland klagen. Man muss sich dann an Gerichte im jeweiligen Land wenden. Dies betrifft auch Ansprüche wegen eines angeblichen Betrugs über Mängel des Fahrzeugs.

Die AG Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) verweist auf eine dementsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle vom 6. Februar 2019 (Az. 7 U 102/18).

Der Fall: Eine Frau kaufte über eine Internetplattform einen Porsche 911 Turbo. In der Anzeige gab es keine Hinweise auf Unfallschäden oder Mängel. Es wurde als »reines Schönwetterfahrzeug in makellosem Bestzustand« angepriesen. Verkäuferin war eine in Bulgarien ansässige Gesellschaft. Über deren Vertreter in Deutschland n...


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