Unwirksam bei einem Antrag auf Scheidung
Ehegattentestament
Die AG Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine dementsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg (Az. 3 W 71/18).
Der Fall: Die Ehepartner verfassten ein sogenanntes Berliner Testament. Danach sollte der überlebende Ehepartner der Erbe sein. Ein Jahr später trennten sie sich. Der Ehemann verfasste ein neues Testament. Darin setzte er die gemeinsame Adoptivtochter zu seiner Alleinerbin ein. Die Ehefrau solle nichts bekommen. Die Ehefrau reichte später die Scheidung ein. Vor Gericht stimmte der Ehemann der Schei...
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