Laut, lauter, Berlin

Senatsverwaltung veröffentlicht Entwurf für Lärmaktionsplan und ruft zu Beteiligung auf

  • Vanessa Fischer
  • Lesedauer: 3 Min.

Durch das Fenster dröhnt der Straßenverkehr. Ein Auto beschleunigt und bremst dann stark ab, um ein in zweiter Reihe parkendes Fahrzeug zu umfahren, bevor es erneut Gas gibt. Tausendfach spielt sich diese Szene täglich auf Berlins Straßen ab. Auch nachts sind allein an den Hauptverkehrsadern weit über 300 000 Menschen von Lärmpegeln oberhalb der gesundheitsrelevanten Schwelle von 55 Dezibel betroffen. Das beansprucht das Herzkreislaufsystem und erhöht das Risiko, an Bluthochdruck zu erkranken oder einen Herzinfarkt zu erleiden. Auch die S-Bahn und die oberirdische U-Bahn, sowie der Flugverkehr tragen erheblich zur Lärmbelastung bei.

Um dieser in Zukunft entgegenzuwirken, hat das Land Berlin einen Lärmaktionsplan für den Zeitraum 2018 bis 2023 entworfen. »Damit legen wir ein umfassendes Arbeitsprogramm zur Lärmminderung für die kommenden fünf Jahre vor«, erklärte Umweltsenatorin Regine Günther (Grüne). Die Realisierung werde zum Gesundheitsschutz der Berliner*innen und zur Attraktivität der Stadt beitragen, so die Senatorin.

Im Frühjahr 2018 hatte die Senatsverwaltung aufgerufen, Straßen mit hohem Lärmpegel zu melden. Besonders viele Beschwerden hatte es daraufhin von Anwohner*innen der Friedrich-Engels-Straße in Pankow und der Zossener Straße in Kreuzberg gegeben. Im Entwurf des Lärmaktionsplans werden nun verschiedene Handlungsfelder und Maßnahmen gegen den Lärm in diesen Bereichen identifiziert.

So soll bei der Erweiterung und dem Bau neuer Stadtquartiere künftig die Erschließung mit öffentlichen Verkehrsmitteln sichergestellt werden - wie es bereits im Berliner Mobilitätsgesetz vorgesehen ist.

Daneben setzt der Lärmaktionsplan auch auf eine Änderung des individuellen lärmerzeugenden Verhaltens. »Unnötiger Lärm entsteht vor allem durch das Fahren mit hoher Drehzahl und das Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit«, so die Verlautbarung der Senatsverwaltung. Auch Parken und Halten in zweiter Reihe erzeugten Lärm, weil es andere Verkehrsteilnehmende zum Bremsen, Ausweichen und erneutem Beschleunigen zwinge.

Bewährte Maßnahmen der bisherigen Lärmaktionspläne 2008 bis 2013 und 2013 bis 2018 sollen in Zukunft fortgeführt werden: So soll bei Sanierungen in hoch lärmbelasteten Straßen weiterhin der Einbau lärmoptimierter Asphalte geprüft und soweit wie möglich realisiert werden. Gleiches gilt für die Neugestaltung von Straßenräumen. So sollen beispielsweise Autospuren von der Wohnbebauung abgerückt werden. Um insbesondere den Nachtzeitraum zu entlasten, werden die Möglichkeiten für mehr Tempo-30-Zonen geprüft. Erste Ergebnisse dieses neuen Konzeptes sollen im nächsten Jahr vorgestellt werden. Bei der internetbasierten Öffentlichkeitsbeteiligung im Frühjahr 2018 hatten sich bereits über 60 Prozent der Beteiligten für mehr Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen ausgesprochen. Sollten all diese Maßnahmen nicht ausreichend wirken, will das Land an besonders lärmgebeutelten Straßen als ultima ratio weiterhin zu Schallschutzfenstern greifen - und deren Einbau finanziell fördern.

Durch die Schließung des Flughafens Tegel nach Eröffnung des BER werde sich darüber hinaus »die Lärmsituation für fast 300 000 Menschen im Flughafenumfeld«, verbessern, so die Senatsverwaltung. Wie die Lärmbelästigung in der Einflugschneise des BER vermindert werden kann, soll dann noch einmal geprüft werden. Zuletzt sieht der Lärmaktionsplan vor, bestehende Erholungsorte zu erhalten und neue zu schaffen - gerade in Stadtteilen, in denen es bisher nur wenige Grünflächen gibt. Diese Orte seien deshalb so wichtig, weil sie »Ausgleichs- und Entlastungsmöglichkeiten zur alltäglichen Lärmsituation im Wohn- und Arbeitsumfeld bieten«.

Bis zum 30. August können sich die Berliner*innen auf der Beteiligungsplattform (www.mein.berlin.de), per E-Mail (auslegung-LAP@senuvk.berlin.de) oder per Post (Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, IC 3, Brückenstraße 6, 10179 Berlin) noch in den Entwurf einmischen. Der überarbeitete Lärmaktionsplan wird dann voraussichtlich im Herbst 2019 dem Senat zur Beschlussfassung vorgelegt.

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