AfD scheitert an Formfehlern

Bundesverfassungsgericht lehnt Klage gegen gekürzte Wahlliste der AfD Sachsen ab

  • Robert D. Meyer
  • Lesedauer: 2 Min.

Glaubte man an Verschwörungstheorien, der Eindruck drängte sich auf, die sächsische AfD würde sich absichtlich möglichst laienhaft anstellen, um aus der Situation politisches Kapital zu schlagen. Im Streit um die gekürzte Kandidatenliste zur Landtagswahl scheiterte die Partei am Mittwoch mit einer Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht. Die Richter nahmen die Klage nicht einmal zur Verhandlung an. Begründung: Die Klage sei inhaltlich mangelhaft und entspreche nicht den gesetzlichen Anforderungen.

So beschränkte sich die Partei in ihrer Beschwerde im Wesentlichen darauf, die Entscheidung der sächsischen Landeswahlleitung anhand ihrer offiziellen Medieninformation vorzulegen, andere notwendige Unterlagen, um den Sachverhalt nachvollziehen zu können, fehlten gleich ganz. Wichtigster Grund für die Nichtbehandlung aber war: Karlsruhe ist für den Fall überhaupt nicht zuständig, weil Klagen gegen Entscheidungen einer Landeswahlleitung Sache des Verfassungsgerichtes im jeweiligen Bundesland sind. Diesen Weg geht die sächsische AfD auch, die Verhandlung in Leipzig steht am Donnerstag an. Eine Begründung, warum die Partei glaubt, ihr Fall müsste vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt werden, lieferte sie nicht.

Landeschef Jörg Urban hielt diese klare Ansage aus Karlsruhe aber nicht davon ab, am Mittwoch seine spezielle Sicht auf die Entscheidung zu verbreiten. Die Nichtbefassung sei »enttäuschend und nicht nachvollziehbar«, in Sachsen sei ein »effektiver Rechtsschutz« gegen Entscheidungen der Wahlausschüsse nicht vorgesehen. Faktisch ist das höchstens die halbe Wahrheit, wie die Klage vor dem Leipziger Verfassungsgerichtshof zeigt. Auch nach dem Urnengang am 1. September steht der AfD und jedem Kandidaten der Klageweg gegen das Ergebnis offen.

Es ist der Partei gelungen, aus der juristisch nicht völlig abschließend geklärten Situation politisches Kapital für ihren Wahlkampf zu ziehen. Nicht nur ist die AfD durch die Kürzung ihrer Landesliste von ursprünglich 61 auf 18 Kandidaten zum medialen Thema geworden. Die Partei wird seit der Entscheidung des Wahlausschusses vom 5. Juli nicht müde, eine juristische Frage in ein angebliches Komplott der politischen Konkurrenz umzudeuten.

So spricht Urban von »politischer Willkür« und dem »Missbrauch der Möglichkeiten«. Das Ziel: Den Zorn der eigenen Wähler und Sympathisanten gegen angebliches Unrecht anstacheln, damit diese am 1. September wählen gehen, wobei es für die AfD nun besonders um das Erringen möglichst vieler Direktmandate geht.

Mit vielen Erststimmen hätte die AfD große Chancen, mögliche Verluste durch die verkürzte Landesliste auszugleichen. Laut Berechnungen von wahlkreisprognose.de vom vergangenen Freitag könnte die Rechtsaußenpartei 26 der 60 zu vergebenden Direktmandate erringen.

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