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AfD scheitert an Formfehlern
Bundesverfassungsgericht lehnt Klage gegen gekürzte Wahlliste der AfD Sachsen ab
Die AfD darf bei der Landtagswahl in Sachsen nur mit einer gekappten Liste antreten. Das Bundesverfassungsgericht nahm eine Beschwerde dagegen nicht an. Den Rechten nutzt dies sogar.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1123306.landtagswahl-in-sachsen-afd-scheitert-an-formfehlern.html
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