Ermittlungen durchaus erwünscht

Thüringer LINKE-Abgeordnete sollen wegen versuchter Blockade eines AfD-Aufmarsches Immunität verlieren

  • Sebastian Haak, Erfurt
  • Lesedauer: 3 Min.
Es sind Bilder von hoher Symbolkraft, die am 1. Mai dieses Jahres in Erfurt entstanden sind. Eines davon zeigt wie Susanne Hennig-Wellsow, Christian Schaft und Martin Schirdewan auf der Straße sitzen, während sich ihnen mehrere Polizeiautos nähern. Auf einem anderen ist zu sehen wie Polizisten wenig später mit den Politikern sprechen, die sich damals auf dem Asphalt niedergelassen hatten, um gegen einen Aufmarsch der AfD in der thüringischen Landeshauptstadt zu protestieren. Sie saßen dort, wo die Rechtspopulisten entlang marschieren wollten.

Verhindern konnten die drei LINKEN den Aufzug der AfD damals nicht. Doch nun, etwa drei Monate später, wollen Hennig-Wellsow – Thüringer Landtagsabgeordnete sowie Partei- und Fraktionsvorsitzende der Linkspartei im Freistaat – und Schaft – ebenfalls Thüringer Landtagsabgeordneter und hochschulpolitischer Sprecher seiner Fraktion – zumindest dazu beitragen, dass im Nachgang mit dieser Aktion durch die Justiz geklärt wird, ob das, was sie da taten, eigentlich rechtswidrig war. Mit Blick in die Zukunft.

In diesem Zusammenhang haben Hennig-Wellsow und Schaft selbst öffentlich gemacht, dass die Staatsanwaltschaft Erfurt die Aufhebung der Immunität beim Thüringer Landtags beantragt hat, die sie als Parlamentarier genießen. Damit wollen die Strafverfolger den Weg frei machen für formale Ermittlungen gegen die beiden Abgeordneten, um so zu klären, ob sich die beiden der Nötigung und eines Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz schuldig gemacht haben. Hintergrund für diese Ermittlungen, so heißt es in einer Erklärung der beiden Abgeordneten, sei eine Strafanzeige der AfD gegen sie. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Erfurt bestätigt diese Darstellung.

Solange die beiden LINKEN Immunität genießen, sind solche Ermittlungen unzulässig. Nach Angaben des Sprechers der Staatsanwaltschaft gibt es derzeit lediglich einen »Prüfvorgang« zu dem Sachverhalt, der eben in dem Antrag an den Landtag gipfelte. Über die Aufhebung der Immunität muss letztlich der Justizausschuss des Parlaments entscheiden.

Dass die Immunität von Hennig-Wellsow und Schaft aufgehoben werden wird und die Staatsanwaltschaft damit zu einer Entscheidung darüber wird kommen müssen, ob das, was beide getan haben, ein Rechtsverstoß war oder nicht, dass darf als sicher gelten. »Wir werden den Justizausschuss bitten, der Aufhebung unserer Immunität zuzustimmen«, heißt es in der Erklärung von Hennig-Wellsow und Schaft.

Dass sie aus ihrer Sicht das moralisch einzig Richtige getan und sich aus ihrer Sicht auch keiner Straftat schuldig gemacht haben, versteht sich von selbst. Die Hoffnung der beiden ist zugleich aber auch, dass mit der Staatsanwaltschaft Erfurt dies nun auch eine juristische Instanz feststellt, um ähnliche Proteste in der Zukunft quasi zu legitimieren. »Es muss für jeden und jede möglich sein, mit zivilem Ungehorsam gegen Nazis zu protestieren«, schreiben die Abgeordneten in ihrer Mitteilung. Eine Entscheidung des Justizausschusses über den Antrag der Staatsanwaltschaft Erfurt auf Aufhebung der Immunität dürfte im September fallen, wenn die nächste reguläre Sitzung des Gremiums ansteht; außer der Ausschuss kommt zu einer Sondersitzung vorher zusammen.

Interessantes Detail dieser ganzen Sache: Gegen Schirdewan – der als LINKE-Abgeordneter im Europaparlament sitzt – laufen bei der Staatsanwaltschaft Erfurt nach Angaben des Sprechers derzeit keine Ermittlungen. Obwohl er auf den Bilder mit der hoher Symbolkraft eindeutig neben Hennig-Wellsow und Schaft sitzt.

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