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Teilsieg für die Sachsen AfD

Landesverfassungsgericht: Rechtsaußenpartei darf nun mit 30 statt 18 Kandidaten auf ihrer Landesliste antreten

Erneute Wende im sächsischen Wahlkrimi: Die AfD darf bei der Landtagswahl vorläufig doch mit mehr Bewerbern antreten. Das entschied das Landesverfassungsgericht per einstweiliger Anordnung.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1123408.landtagswahl-teilsieg-fuer-die-sachsen-afd.html

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