AfD in Sachsen darf doch mit längerer Liste antreten

Das Verfassungsgericht korrigiert die Entscheidung der Landeswahlleitung teilweise. Das endgültige Urteil steht noch aus. Von Robert D. Meyer

  • Robert D. Meyer
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Fünf Wochen sind es noch bis zur Landtagswahl in Sachsen. Doch schon jetzt sorgt die Abstimmung bundesweit für großen Wirbel. Nachdem der Landeswahlausschuss vor drei Wochen die AfD-Landesliste aufgrund von Regelverstößen von 61 auf 18 Kandidaten gekürzt hatte, kassierte der Verfassungsgerichtshof in Leipzig diese Entscheidung am späten Donnerstagabend teilweise wieder. Laut einstweiliger Verfügung darf die AfD am 1. September nun mit 30 Kandidaten auf ihrer Landesliste bei der Wahl antreten.

Eine endgültiges Entscheidung ist noch nicht gefallen. Erst am 16. August will das Gericht ein finales Urteil treffen. Eine einstweilige Verfügung war aus Sicht der Verfassungsrichter aus Zeitgründen allerdings geboten. Weil bereits Anfang August die ersten Briefwahlunterlagen versandt werden, wog das Gericht einen möglichen Schaden für die Demokratie ab. Fiele das spätere Urteil zugunsten der AfD aus, hätte dies sonst im schlimmsten Fall N...


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