Passagierrechte bei sehr großen Flugverspätungen gestärkt

EuGH-Urteil

Rechtzeitig zur Urlaubszeit hat der Europäische Gerichtshof die Fluggastrechte erneut gestärkt: Passagiere können auch bei Flügen mit Zwischenstopps außerhalb Europas bei starker Verspätung Entschädigung fordern, sofern sie mit einer europäische Fluggesellschaft in der Europäischen Union gestartet sind. Dies entschied der EuGH am 11. Juli 2019 (Rechtssache C 502/18).

Im konkreten Fall ging es um eine bei der tschechischen Gesellschaft Ceske aerolinie gebuchte Reise von Prag nach Bangkok mit Umstieg in Abu Dhabi. Der Flug auf der ersten Teilstrecke, der in der EU begann und von der tschechischen Airline selbst ausgeführt wurde, war pünktlich. Doch der Anschl...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.