Ohne Spuren keine Haftung
Elektronisch »aufgebrochenes« Auto
So urteilte das Amtsgericht Frankfurt am Main (Az. 32 C 2803/18 (27)) und wies die Klage eines Pkw-Halters ab, dem Gegenstände im Wert von 3000 Euro aus seinem verschlossenen Auto entwendet worden waren.
Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (DAH) berichtet, forderte ein Autofahrer von seiner Hausratversicherung 3000 Euro, nachdem Unbekannte Gegenstände aus seinem Auto gestohlen hatten. Der Kläger berief sich darauf, dass die Versicherung den Schaden ersetzen müsse, weil der Di...
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