Sieben große Steuerirrtümer
Einkommensteuererklärung
Irrtum Nr. 1: Kosten fürs Auto kann man steuerlich absetzen
Kfz-Steuer, Haftpflichtversicherung und eine Teil- oder Vollkasko-Autoversicherung - das sind die üblichen Haltungskosten für einen Autobesitzer. Wer immer mal wieder Kollegen mitnehmen will, kann außerdem eine Zusatzversicherung für Insassen abschließen. Je nach Alter, Größe, Motorisierung und Umweltverträglichkeit des eigenen Pkw kommen für all das mehrere hundert Euro im Jahr zusammen. Viele denken, dass man diese Haltungskosten fürs Auto von der Steuer absetzen kann.
Stimmt teilweise: Nur die Kosten der Kfz-Haftpflichtversicherung und die Insassen-Unfallversicherung darf man absetzen. Sie gelten im Steuerrecht als »sonstige Vorsorgeaufwendungen«, genau wie die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Das Problem bei diesen sonstigen Vorsorgeaufwendungen: Singles dürfen nur maximal 1900 Euro dieser Kosten jährlich absetzen, Ehepaare und Lebenspartner den doppelten Wert.
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