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Argumente nicht stichhaltig
Bundesamt für Verfassungsschutz muss Akteneinsicht von Linkspolitikern neu prüfen
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die Begründungen zurückgewiesen, mit denen der Verfassungsschutz den Linkspolitikern Pau und Ramelow Einsicht in ihre persönlichen Daten verwehrt.
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