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Argumente nicht stichhaltig

Bundesamt für Verfassungsschutz muss Akteneinsicht von Linkspolitikern neu prüfen

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die Begründungen zurückgewiesen, mit denen der Verfassungsschutz den Linkspolitikern Pau und Ramelow Einsicht in ihre persönlichen Daten verwehrt.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1123719.linke-und-verfassungsschutz-argumente-nicht-stichhaltig.html

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