Teilerfolg gegen Verfassungsschutz

Geheimdienst muss über Einsicht in Akten zur LINKEN neu entscheiden

Münster. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) muss über die Anträge des Thüringer Ministerpräsidenten Bodo Ramelow und der Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau (beide LINKE) auf Einsicht in die Verfassungsschutzakten zur Linkspartei neu entscheiden. Dies entschied am Mi...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.

- Anzeige -
- Anzeige -