Alte Elektrogeräte müssen kostenfrei angenommen werden
Erstes Gerichtsurteil gegen Online-Handel
Das Landgericht Duisburg verurteilt mit Entscheidung vom 27. Juni 2019 Netto-Online zur Rücknahme von ausgedienten Elektrogeräten wie defekten LED- und Energiesparlampen und bestärkt die gesetzlichen Rückgaberechte von Verbrauchern. Geklagte hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH). Danach muss der Online-Händler NeS GmbH (Netto-Online.de) ausgediente Altlampen zurücknehmen.
Es ist das erste Urteil seit Inkrafttreten des Elektro- und Elektronikgesetzes (ElektroG) am 24. Juli 2016, das die Pflicht des Handels zur Rücknahme von Elektroschrott auch für Online-Händler bestätigt. Die Entscheidung des Gerichts stärkt die Rechte von Verbrauchern bei der Rückgabe von Elektroschrott. Der Umwelt- und Verbraucherschutzverband fordert auch von anderen Online-Händlern eine umfassende Verbraucherinformation sowie eine unkomplizierte Rücknahme von Elektroaltgeräten an stationären Sammelstellen.
»Es ist ein weiteres Beispiel für Behördenversagen, dass die ...
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