Unterschätzte Naturgewalten

Wer zahlt bei Gewitterschäden?

Besonders häufig treten Unwetter im Sommer auf, denn genau dann haben Blitz und Donner Hochsaison. Doch der Wettergott genießt Straffreiheit. Wer kommt also für die Schäden auf?

Kleiner Knigge für den Schadenfall

Gut zu wissen: Bei Unwetterschäden gibt es keine universellen Regelungen. Für verschiedene Schadenfälle greifen unterschiedliche Versicherungen.

Die Hausratversicherung erstattet beispielsweise Beschädigungen am Inventar, die durch Gewitter, Sturm, Hagel oder Wasser verursacht werden. Dazu gehören etwa Möbel, Elektrogeräte und Kleidung im Haus, im Keller oder auf dem Balkon.

Hat der Mieter allerdings durch ein offen gelassenes Fenster den Schaden begünstigt, haftet er selbst für die Reparatur. Beschädigungen am Haus durch umgestürzte Bäume übernimmt ebenfalls die Hausratversicherung, allerdings nicht ohne Bedingung. Denn Mieter und Hauseigentümer sind verpflichtet, die Beschaffenheit der eig...


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