So lässt sich Streit vermeiden

Wohnungseigentümergemeinschaft

Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) informiert, was Wohnungseigentümer beachten sollten, damit sich keiner gestört fühlt.

»Auf das liebste Sommerhobby braucht niemand zu verzichten, allerdings sollte man sich an die Regeln halten«, sagt Gabriele Heinrich, WiE-Vorstand. In Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) kann jeder Eigentümer verlangen, dass die anderen Eigentümer (und deren Mieter) die Gesetze und die Hausordnung der WEG einhalten.

Was grundsätzlich gilt

Was Lärm betrifft, herrscht in Wohngebieten die gesetzlich geregelte Nachtruhe ab 22 Uhr. Für ein gutes Miteinander ist empfehlenswert: Wer feiert, informiert am besten vorher seine Miteigentümer und Nachbarn, dass es lauter werden könnte und lädt diese ein, mitzufeiern. Dann sollten die Meisten dafür auch Verständnis haben.

Grills auf Balkonen zu benutzen, kann aus Brandschutzgründen oder wegen Geruchsbelästigung durch die Hausordnung der WEG verboten sein.

Ausgew...


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