Beim Hausverkauf Mangel arglistig verschwiegen?

Urteile

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Das Wohnhaus war 1992 bei einem Erdbeben beschädigt worden. Das Erdbeben hatte Risse im Mauerwerk verursacht, die damals sofort beseitigt wurden. 2014 verkaufte der Eigentümer das Haus und wurde bei den Vertragsverhandlungen vom Käufer nach Rissen in den Hauswänden gefragt. Risse gebe es keine, antwortete der Eigentümer. An das Erdbeben und die vor fast 23 Jahren reparierten Risse dachte er nicht mehr.

Allerdings war mittlerweile ein Spalt wieder aufgerissen - hinter einer Tapete, wo ihn der Verkäufer natürlich nicht gesehen hatte. Als das Haus verkauft war, bemerkte der Käufer den Riss bei Renovierungsarbeiten. Darauf...


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