Kündigung: Trotz Verbots Pfandgut gesammelt
Urteile im Überblick
Auf eine entsprechende Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (Az. 2 AZR 235/18) weist die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.
Im verhandelten Fall war eine Reinigungskraft für Gebäude auf dem Flughafengelände zuständig. 2011 kündigte der Arbeitgeber ihr, weil sie verbotswidrig Pfandflaschen auf dem Gelände gesammelt hatte.
In einem gerichtlichen Vergleich einigten sich Frau und Arbeitgeber dann jedoch auf den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses. Die Mitarbeiterin sammelte aber trotzdem weiter Pfandgut. Nachdem der Arbeitgeber erfolglos mehrere Abmahnungen ausgesprochen hatte, kündigte er der Frau fristlos.
Die Kündigungsschutzklage der Frau ging bis zum Bundesarbeitsgericht, hatte jedoch in keiner der Vorinstanzen Erfolg. Ein Arbeitsverhältnis kann aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, so das Gericht. Die bewusste und nachhaltige Verletzung arbeitsvertraglicher Ha...
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