Was kommt auf die Nutzer zu?

Das Schicksal von Datschenparzellen nach Ablauf der Kündigungsschutzfrist am 3. Oktober 2022

  • Prof. Dr. Dietrich Maskow, Rechtsanwalt, Berlin
  • Lesedauer: ca. 5.0 Min.

Viele Westberliner hatten im Berliner Umland Grundstücke, die sie nach dem Mauerbau nicht mehr besuchen konnten. Diese Grundstücke mussten aber irgendwie bewirtschaftet werden. Sie wurden dann von den Gemeinden verpachtet bzw. es wurden Nutzungsverträge darüber abgeschlossen. Die meisten Nutzer haben neue Baulichkeiten zur Wochenendnutzung auf diesen Flächen errichtet. Soweit es bereits alte Baulichkeiten darauf gab, wurden diese häufig als Nebenräume verwendet oder abgerissen bzw. dem Verfall preisgegeben.

Nach der Wiedervereinigung barg diese Situation ein beträchtliches Potenzial für soziale Spannungen, zumal Alteigentümer aus Westberlin und den alten Bundesländern mit teilweise brutalen Mitteln versuchten, die Nutzer von diesen Grundstücken zu vertreiben.

Zunächst Kündigungsschutz

Es wurde deshalb in Artikel 232 § 4 des Einführungsgesetzes zum BGB geregelt, dass Nutzungsverhältnisse nach den §§ 312-315 des Zivilgesetzb...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.

- Anzeige -
- Anzeige -