Nachbarn streiten um Carport
Urteil
Zwischen den Hausgrundstücken der streitenden Nachbarn führt ein Weg zu drei nebeneinander liegenden Autostellplätzen. Weg und Parkplätze gehören den Nachbarn gemeinsam. Den Eigentümern A. stehen zwei Stellplätze zu, den Eigentümern B. ein Parkplatz. Das Recht, diesen Bereich zum Abstellen von Autos zu nutzen, ist im Grundbuch eingetragen - von einem Carport ist dort nicht die Rede.
Vor den Sommerferien 2016 hatte Ehepaar A. den Nachbarn den Bau eines Carports vorgeschlagen. Das Ehepaar B. schien interessiert, erklärte aber, da müsse man erst noch Gestaltung und Preis genau abstimmen und baurechtliche Fragen klären.
Solange wollten die Eheleute A. nicht warte...
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