Löcher in der Decke für Halogenleuchten zu klein

Urteil

  • OnlineUrteile.de
  • Lesedauer: ca. 1.5 Min.

Ein Paar hatte für viel Geld eine Luxus-Dachgeschoss-Wohnung angemietet. Die Ansprüche waren dementsprechend hoch - zu hoch, wie das Landgericht Nürnberg-Fürth im Urteil vom 30. Oktober 2018 (Az. 7 S 2223/18) befand. Die Mieter hatten bemängelt, die Löcher in den Decken der Wohnräume seien zu klein. Da könnten sie keine Standard-Halogeneinbauleuchten montieren. Deshalb minderten sie die Miete um acht Prozent und forderten den Vermieter auf, den Mietmangel zu beseitigen.

Von einem Mietmangel könne hier keine Rede sein, fand der Hauseigentümer und klagte den...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.