Rund um den Drahtesel
Mietrecht
Auf dem Bürgersteig müssen Mieter ihr Rad nicht anschließen. Zur Nutzung von Fahrradständern im Innenhof können sie aber verpflichtet werden. Aus Angst vor Diebstahl nehmen manche Fahrradbesitzer ihr Gefährt in die Wohnung und stellen es dort ab.
Das aber kann der Vermieter in Hausordnung oder Mietvertrag untersagen, wenn er geeignete Abstellmöglichkeiten bietet, so der Berliner Mietrechtler Kai-Peter Breiholdt. Ein Fahrradkeller oder auch Fahrradständer im Innenhof können dazu zählen. Beim Tragen in die Wohnung wiederum könnte das Treppenhaus beschädigt werden, was natürlich nicht im Interesse des Vermieters ist.
Rad muss nicht auf dem Gehweg bleibenWo Räder stehen dürfen, werde aber nicht immer mietvertraglich geregelt, sagt Breiholdt. Mangels Platz im Haus müssen sie aber seiner Einschätzung nach nicht auf dem Bürgersteig bleiben. »Die Gefahr, dass ein Fahrrad dort geklaut wird, ist zu hoch.« In solch einem Fall dürfte...
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