Klage gegen gezielte Falschmeldung

Die Berliner Polizei nutzte das Medium Twitter als Instrument bei einer Zwangsräumung

  • Claudia Krieg
  • Lesedauer: ca. 3.0 Min.

»Lebensgefährlicher Anschlagsversuch auf Polizisten bei Räumung friedel54«, »Mordversuch in Berlin: Besetzer setzen Türknauf vor Hausräumung durch die Polizei unter Strom Friedel54«: So und ähnlich twitterten Hauptstadtmedien, als vor zwei Jahren die Berliner Polizei anlässlich der Zwangsräumung des bekannten linken Zentrums Friedel 54 die Meldung verbreitete, ausführende Beamt*innen hätten einen unter Strom gesetzten Türknauf festgestellt. Sie würden so bei ihrer Arbeit konkreter Lebensgefahr ausgesetzt.

Auch wenn sich diese Nachricht sehr schnell als Falschmeldung herausstellte: Weil der Tweet die Zwangsräumung selbst und die nachfolgende Debatte massiv beeinflusst hat, klagen zwei Kollektivist*innen auf Löschung und Rechtswidrigkeit der Meldung. »Die Art und Weise, wie sich Polizeimeldungen verbreiten«, sagt Anna Gilsbach, die anwaltliche Vertretung, habe eine neue Qualität: »Bevor die Polizei soziale Medien genutzt hat, haben ...


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