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- Mounir Baatour
Kandidatur der Kontroversen
Schwere Missbrauchsvorwürfe gegen ersten schwulen Präsidentschaftskandidaten der arabischen Welt
»Baatour bat alle jungen Männer um ihn herum, sich den Kopf zu rasieren. Das sei nunmal sein Fetisch«, berichtet Maroua. Die tunesische Aktivistin war bis vor Kurzem in der von Baatour mitbegründeten Organisation Shams, die sich für die Rechte von Schwulen und Lesben (LGBTI) einsetzt, tätig und will anonym bleiben. Als ihr ein 17-jähriger Freund von Baatours sexuellen Annäherungen erzählte, hakte sie nach - und stieß auf Granit: »Unter Baatours engsten Vertrauten hieß es immer, das seien bloß Gerüchte von Personen, die ihm seinen Erfolg neideten.«
Dass es sich bei dieser Darstellung nicht um einen Einzelfall handelt, bestätigt jedoch Yessine von der LGBTI-Organisation Mawjoudin in Tunis. Auch er möchte anonym bleiben. »Viele Jungen, die zu uns kommen, wurden Zuhause rausgeworfen«, berichtet er. »Baatour versprach ihnen zunächst Unterkunft und Unterstützung, als sie sich an Shams wendeten.« Im Anschluss forderte er sie auf, sich den Kopf zu rasieren und sexuelle Handlungen zu begehen. »Immer, wenn wir einen Jungen mit rasiertem Kopf in unserer Beratungsstelle sehen, wissen wir, dass er in Gefahr ist,« so Yessine. Mawjoudin ist nur eine von 18 arabischen LGBTI-Organisationen, die Baatour aus diesem und anderen Gründen aufforderten, von seiner Kandidatur zurückzutreten.
Baatour weist die Vorwürfe auf ganzer Linie zurück. »Sie sind falsch und diffamierend. Wenn die Unterzeichner*innen irgendwelche Beweise hätten, würden sie sich doch an die Justiz wenden«, erklärt er im Interview mit dem »nd«. Doch so einfach ist das in Tunesien nicht, weiß der seit 2016 im kanadischen Exil lebende LGBTI-Aktivist Ramy Ayari zu berichten. »Ein schwuler Junge aus einer armen Familie kann nicht einfach auf eine tunesische Polizeistation gehen, eine einflussreiche, wohlhabende Person wie Baatour anzeigen und ein faires Gerichtsverfahren erwarten«, sagte er. Auch nach der Revolution belegt Tunesien im Korruptionsindex von Transparency International nur Rang 73 weltweit. Und gerade marginalisierte Missbrauchsopfer, so Ayari, müssten neben gesellschaftlicher und familiärer Ächtung fürchten, strafrechtlich verfolgt zu werden.
Laut dem Paragrafen 230 werden in Tunesien Männer, die homosexuelle Akte begehen, noch immer mit Gefängnisstrafen von bis zu drei Jahren verurteilt. Ironischerweise ist es Baatour selbst, der sich mit seiner Organisation Shams für die Entkriminalisierung von Homosexualität einsetzt. Daneben bieten die Mitarbeiter*innen der NGO Gesundheitsberatungen zu Geschlechtskrankheiten und Rechtshilfe an.
Um in der Öffentlichkeit wahrgenommen zu werden, greift Shams jedoch offenbar immer wieder zu unlauteren Mitteln. In mehreren Fällen soll die NGO Klient*innen gegen ihren Willen geoutet haben, heißt es in der Petition. »Uns Mitarbeiter*innen wurde erklärt, dass diese Outings die perfekte Strategie seien, um Aufmerksamkeit zu erregen«, bestätigt Maroua. Mit Zwangsouting hat Baatour, so bestätigen diverse Quellen, auch versucht, seine mutmaßlichen Missbrauchsopfer gefügig zu machen. Das ist einer der Gründe, warum die Aktivist*innen bisher nicht an die Öffentlichkeit gingen. Außerdem fürchten sie, mit ihren Anschuldigungen ihrer eigenen Community in der tunesischen Öffentlichkeit zu schaden.
Baatour zufolge verfolgen die Unterzeichner*innen der Petition hingegen ein ganz anderes Ziel als die LGBTI-Emanzipation. »Das sind antisemitische Nationalisten, die Israel auslöschen wollen«, so der Präsidentschaftskandidat im Interview mit dem »nd«. Tatsächlich lehnt die Petition Baatours Vorhaben der »Normalisierung mit der zionistischen Entität« rundheraus ab. »Wir haben lange über diesen Satz diskutiert«, erklärt Yessine, der sich im Vorfeld gegen die Verwendung in der Petition aussprach. »Leider benutzen viele linke Organisationen in unserem Land ihn ganz standardmäßig, ohne sich Gedanken darüber zu machen.« Dass er sich nicht durchsetzen konnte, ärgert ihn umso mehr, als dass der Passus Baatour eine willkommene Steilvorlage lieferte: »Uns als antisemitisch hinzustellen, ist ein klares Ablenkungsmanöver, insbesondere dem westlichen Ausland gegenüber.«
Wenige Tage nachdem Baatour seine Kandidatur offiziell machte, wurde diese untersagt. Der Grund: Der Anwalt saß 2013 unter Berufung auf den Paragraphen 230 zu drei Monaten im Gefängnis, nachdem er zunächst wegen des Missbrauchs eines 17-Jährigen verurteilt worden war. Die Liberale Partei Tunesiens, für die Baatour antreten wollte, hat die Entscheidung inzwischen angefochten. Die Zurückweisung sei »unklar und unbegründet« sowie »höchst verdächtig«, heißt es in einer Presseerklärung. Ob der 48-Jährige doch noch zur Wahl am 15. September zugelassen wird, ist zur Stunde unklar. Die Kontroversen um seine Person werden auf jeden Fall anhalten.
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