Bundesfinanzhof präzisiert Ansprüche bei Berufsausbildung
Rechtsstreit um Kindergeld
Das entschied der Bundesfinanzhof (Az. III R 42/18) in München in einem am 18. Juli 2019 veröffentlichten Urteil.
Im konkreten Fall hatte die erwachsene Tochter der Klägerin im Juli 2013 ihre Ausbildung zur Verwaltungsangestellten abgeschlossen. Direkt anschließend absolvierte sie einen berufsbegleitenden Angestelltenlehrgang zur Verwaltungsfachwirtin und arbeitete Vollzeit bei einer Stadtverwaltung. Die Familienkasse lehnte trotz der Weiterbildung einen Kindergeldanspr...
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