Für Einrichtungsgegenstände sind die Kosten voll abziehbar

Steuertipp bei doppelter Haushaltsführung

Das hat unter Hinweis auf die entsprechende Pressemitteilung des Bundesfinanzhofs vom 6. Juni 2019 der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 4. April 2019 (Az. VI R 18/17) zu § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 des Einkommensteuergesetzes (EStG) entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung entschieden.

Im Streitfall hatte der Kläger eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung begründet. Aufwendungen für die Miete nebst Nebenkosten sowie Anschaffungskosten für die Einrichtung machte er als Werbungskosten geltend.

Das Finanzamt erkannte die Aufwendungen nur in Höhe von 1000 Euro je Monat an, da die...


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