Einbau von Ladestationen für Wohnungseigentümer vereinfachen!
Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) und E-Mobilität
Für den Einbau einer Ladestation sollte in WEGs künftig ein Mehrheitsbeschluss ausreichen. Zudem muss ein Duldungsanspruch für einzelne Eigentümer im Gesetz verankert werden, sofern sie die Kosten selbst tragen können.
Aktuelle Rechtslage fördert Streit
Während es für Eigentümer eines Einfamilienhauses kein rechtliches Problem ist, sich die Infrastruktur installieren zu lassen, ist das für die bundesweit rund 10 Millionen Wohnungseigentümer derzeit sehr schwierig. Bisher ist im Wohnungseigentumsgesetz nämlich nicht geregelt, mit welcher Mehrheit eine Wohnungseigentümergemeinschaft den Einbau einer Ladestation beschließen kann. Ebenfalls gestritten wird darüber, wer die Kosten für das Einrichten der nötigen Infrastruktur und die Installation der Ladestation(en) übernehmen muss - die Gemeinschaft oder nur diejenigen Eigentümer, die eine Ladestation nutzen werden.
Einfache Mehrheit und Duldungsanspruch für E-Mobilität
»Wenn die Energiewende g...
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