Pfleger müssen in die Kammer
Gericht in Niedersachsen: Examinierte Kräfte werden zur Kasse gebeten
Obwohl mehrere Tausend Pflegekräfte immer wieder zu Demonstrationen gegen eine Pflegekammer zusammengekommen waren, obwohl Gewerkschaften und andere Verbände und auch oppositionelle Politiker vor einer solchen Institution als unnötigem »Bürokratiemonster« warnten: Die seinerzeit regierende Landtagskoalition aus SPD und Grünen hatte den etwa 90 000 Pflegenden 2016 eine solche Vereinigung übergestülpt, verbunden mit der Zwangsmitgliedschaft in ihr. Die Klage, die zwei Krankenschwestern dagegen erhoben hatten, ist nun vom Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg in zweiter und letzter Instanz abgewiesen worden.
Aufmerksamkeit dürfte das Urteil auch in denjenigen Bundesländern finden, wo es noch keine Pflegekammer gibt. Über eine solche verfügen bislang neben Niedersachsen nur Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. In Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen gibt es Vorbereitungen zum Schaffen gesetzlicher Grundlagen für eine Kammer. Alle an...
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