Was aber können Eltern bei einer Absage unternehmen?
Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz
Die Deutsche Anwaltshotline (DAH) erklärt, welche Art der Unterbringung Ihrem Kind zusteht und wie Sie diesen Rechtsanspruch trotz Kitaabsage durchsetzen können.
Umfang des Rechtsanspruchs richtet sich nach Kindesalter
Seit Anfang September 2013 gilt in Deutschland der allgemeine Kitaanspruch. Dieser ist in § 24 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) geregelt. Demnach haben alle Kinder unter einem Jahr Anspruch auf die Förderung in einer Kita oder Tagespflegeeinrichtung, wenn die Eltern erwerbstätig sind, demnächst eine Stelle antreten, aktiv nach Arbeit suchen, aktuell eine Ausbildung absolvieren oder Leistungen zur Eingliederung in Arbeit erhalten.
Ist Ihr Kind älter als ein Jahr, aber jünger als drei Jahre, hat es einen bedingungslosen Anspruch auf frühkindliche Förderung. Dies gilt selbst dann, wenn Sie gerade keiner Tätigkeit nachgehen und das Kind prinzipiell selbst betreuen könnten.
Ist allerdings kein Kitaplatz vorhanden, müssen Sie in ...
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