Morgengabeversprechen bedarf einer notariellen Beurkundung

Brautgabe

Das berichtet die AG Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) aufgrund einer Entscheidung des Amtsgerichts München vom 7. September 2018 (Az. 527 F 12575/17).

Das Paar hatte standesamtlich geheiratet. Die Frau war deutsche Staatsangehörige, der Mann türkischer Staatsangehöriger. Die Hochzeit wurde religiös nach sunnitischem Ritus vollzogen.

Dabei wurde eine Mahir, eine Braut- oder Morgengabe, in Höhe von 4000 Euro vereinbart und in dem Trauschein niedergelegt. Et...


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