Was ist bei Mietminderung zu beachten?
Mietrechtstipp
Treten Mängel in der Wohnung oder im Haus auf, kann der Mieter auf die Wiederherstellung des ordnungsgemäßen Zustandes pochen, also Beseitigung oder Reparatur des Mangels fordern. Und er kann die Miete mindern, sobald der Wohnwert durch den Mangel spürbar beeinträchtigt wird.
Voraussetzung ist nach Angabe des Mietervereins Dresden und Umgebung (mvd) aber immer, dass der Mieter seinen Vermieter über das Vorhandensein dieser Mängel informiert. Diese sogenannte Mängelanzeige muss der Mieter wiederholen, wenn der Vermieter zwischenzeitlich einen erfolglosen Reparaturversuch gestartet hat und der Mieter weiterhin die Miete kürzen will (Landgericht Berlin, Az. 63 S 237/15).
Nach Darstellung des Mietervereins Dresden hatte ein Mieter wegen Feuchtigkeitsschäden und Schimmel in der Wohnung die Miete nach vorheriger Mängelanzeige über Monate hinweg um 20 bis 30 Prozent gekürzt. Dann ließ der Vermieter Mängelbeseitigungsmaßnahmen durchf...
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