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AfD-Politikerin muss gehen

Doris von Sayn-Wittgenstein muss die Partei nach der Entscheidung des Bundesschiedsgerichtes verlassen

  • Robert D. Meyer
  • Lesedauer: 2 Min.

Die sachlich gehaltene Mitteilung, die die Bundesgeschäftsstelle der AfD am Mittwoch an Journalisten verschickte, ist nur wenige Zeilen lang. Dabei enthält die E-Mail eine Nachricht, die die Partei noch lange beschäftigen dürfte. Doris von Sayn-Wittgenstein, bisher Landesvorsitzende in Schleswig-Holstein und Unterstützerin des völkischen Flügels, wurde vom Bundesschiedsgericht der AfD »letztinstanzlich« aus der Partei ausgeschlossen. Damit folgte das Gremium einem Antrag des Bundesvorstandes, der den Rauswurf der 64-Jährigen gefordert hatte.

Grund für die Entscheidung sei Sayn-Wittgensteins »parteischädigendes Verhalten«. Konkret geht es vor allem um ihre Kontakte zum rechtsextremen Verein »Gedächtnisstätte e.V.«, dem nach seiner Gründung 1992 zeitweise die Holocaustleugnerin Ursula Haverbeck vorstand. Die AfD-Politikerin hatte unter anderem im Dezember 2014 in einem Schreiben für den Verein geworben, später aber behauptet, von dessen genauen Hintergründen nichts gewusst zu haben. Dass dies so nicht stimmt, belegt ein auf Youtube veröffentlichtes Video einer Konferenz des völkischen »Compact«-Magazins, die am 9. Juni in Magdeburg stattfand. Darin erzählt Sayn-Wittgenstein freimütig über die Entstehungsgeschichte des Vereins und ihre Beweggründe für eine Unterstützung. Bis heute bestreitet die Politikerin aber, Fördermitglied des Vereins gewesen zu sein, der auf der Unvereinbarkeitsliste der AfD steht.

Abgeschlossen ist die Causa Sayn-Wittgenstein für die AfD noch längst nicht: Die Politikerin erklärte, sie wolle die Entscheidung nicht akzeptieren, sehe sich weiter als die amtierende Landesvorsitzende und werde nun gegen ihren Rauswurf juristisch vorgehen.

Klagen gegen Parteiausschlüsse sind in Deutschland selten und haben geringe Chancen auf Erfolg. Der bekannteste Fall liegt schon lange zurück und betraf 2004 den damaligen CDU-Bundestagsabgeordneten Martin Hohmann, der aufgrund einer als antisemitisch kritisierten Rede die Partei verlassen musste. Hohmann klagte erfolglos dagegen, nachdem auch das Bundesparteigericht den Ausschluss bestätigt hatte. Heute sitzt er für die AfD im Bundestag.

In Sayn-Wittgensteins Landesverband sorgte das Urteil für gemischte Reaktionen. Ihr größter parteiinterner Gegner, der Vorsitzende der AfD-Fraktion im Kieler Landtag Jörg Nobis, begrüßte wenig überraschend den Ausschluss und bezeichnete diesen als »wichtiges Signal«, dass es für Parteimitglieder »eine rote Linie« gebe.

Ob die Parteibasis das ebenso sieht, ist fraglich. Erst im Juni wurde Sayn-Wittgenstein trotz laufenden Ausschlussverfahrens erneut zur Landeschefin gewählt, nachdem sie das Amt nur wenige Monate zuvor abgegeben hatte. Rückenwind dürfte ihr bei der Wiederwahl die erstinstanzliche Entscheidung des Landesschiedsgerichtes gegeben haben, das im April einen Ausschluss mit der Begründung ablehnte, es gebe keine Hinweise auf eine weitere Betätigung der Politikerin in dem Verein »Gedenkstätte«.

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