Neu ab 1. August

Seit 1. August 2019 sind einige Änderungen und Neuerungen in Kraft:

Bildungspaket: Für Kinder in Hartz-IV-Familien und in Haushalten von Geringverdienern gibt es mehr Geld. Statt 100 Euro werden 150 Euro pro Schuljahr gezahlt. Ebenso steigt der monatliche Zuschuss für Sportverein oder Musikschule von 10 auf 15 Euro. Zudem werden alle Eltern, die Hartz IV, Wohngeld oder Kinderzuschlag bekommen, von Kitagebühren befreit. Mittagessen in der Schule und Fahrkarten für Bus oder Bahn sind für sie künftig auch kostenlos. Der Eigenanteil, der bisher gezahlt werden musste, fällt weg. Darüber...


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