Gutachten: Enteignen ist möglich
Das von Mieterinitiativen unterstützte Volksbegehren »Deutsche Wohnen & Co enteignen« ist rechtlich möglich. Zu dieser Einschätzung gelangt der Wissenschaftliche Dienst des Abgeordnetenhauses. Ein jetzt online veröffentlichtes Gutachten kommt zu dem Schluss, dass das Grundgesetz in den Artikeln 14 und 15 entsprechende Schritte zulasse. Die Zuständigkeit des Landes Berlin, ein Gesetz zu beschließen, sei »zu bejahen«, heißt es dort weiter. Das Kriterium, Unternehmen mit mindestens 3000 Wohnungen zu vergesellschaften, stelle eine »zulässige Pauschalierung« dar. Ziel des laufenden Volksbegehrens...
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