Vordrängeln bei roter Ampel?
Verkehrsrecht
Solche Fahrmanöver kommen nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg (Az. 3 Ss OWi 1698/18) dem Überfahren einer roten Ampel gleich. Es ist deshalb mit einem Bußgeld und Fahrverbot von einem Monat zu ahnden.
Im verhandelten Fall fuhr ein Autofahrer auf einer geradeaus führenden Spur auf eine Kreuzung zu und wechselte in der Kreuzung auf die links abbiegende Nachbarspur. Dabei überholte er eine Autoschlange, die auf der linken Abbiegespur vor einer roten Ampel wartete. In der Kreuzung ließ der Autofahrer den Gegenverkehr passieren und fuhr dann nach links weiter. Dafür erhielt er eine Geldbuße von 305 Euro und ein Fahrverbot von einem Monat, da er verbotenerweise eine rote Ampel überfahren habe. Der Autofahrer erhob Einspruch - ohne Erfolg.
Für das Oberlandesgericht Bamberg war das...
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