Was ist steuerfrei geltend zu machen?
Haushaltsführungsschaden, Mobbingschaden, Unterhalt
Auch der Schadenersatz wegen Mobbing (Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 21. März 2017, Az. 5 K 1594/14) oder wegen Verstoßes gegen das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) oder andere Arbeitsschutzvorschriften (ArbSchG) ist steuerfrei, ebenso Schmerzensgelder und Schadenersatz für Mehraufwände etwa wegen Pflegebedürftigkeit.
Ebenso steuerfrei ist ein Schadenersatz, weil wegen des Gesundheitsschadens der Wechsel aus der gesetzlichen in die private Krankenversicherung nicht mehr gelingt oder nur mit Risikozuschlägen, wobei die wahrscheinliche künftige Schadenhöhe durch versicherungsmathematisches Gutachten nachzuweisen wäre.
Sorglosigkeit von Steuerberatern bei Arbeitgebern und Arbeitnehmern
Lohnsteuer und Sozialversicherung sind mindestens so kompliziert wie die Besteuerung der Mittelstands-GmbH. Allerdings liegt dies meist in der Hand von Steuerfachangestellten, welche zwar die Verantwortung tragen, jedoch nicht allein ...
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