Summende Untermieter

Wespennester am Haus

  • Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH
  • Lesedauer: ca. 3.5 Min.

Ihre Nester bauen die Insekten häufig unter das Dach oder in Rollladenkästen. Für Kinder und Allergiker kann das unter Umständen lebensbedrohlich sein. Aber: Die Insekten stehen unter Artenschutz und dürfen nicht einfach beseitigt werden.

Wespen stehen unter Naturschutz

Als wildlebende Tiere stehen Wespen unter Naturschutz. Es ist verboten, sie ohne triftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten (§ 39 Abs. 1 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)). Einige Wespenarten sind - wie auch Wildbienen und Hornissen - zudem noch besonders geschützt. An sich sind diese Insekten harmlos und stechen nur, wenn sie sich angegriffen fühlen. Doch was tun, wenn die Tiere ihr Nest in der Fassade oder unterm Dach des eigenen Hauses bauten?

Nest entdeckt: Erst prüfen, dann handeln

Wespen bauen ihre Nester gerne in dunklen Hohlräumen an Gebäuden. Wer hier ein Nest entdeckt, darf es nicht einfach entfernen oder das darin lebende Volk beispielsweise du...


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