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Indirektes Kopftuchverbot
Niedersachsen untersagt Justizmitarbeitern politische und religiöse Symbole
Auf der roten Robe von Hitlers »Blutrichter« Roland Freisler, dem für seine Todesurteile gefürchteten Präsidenten des »Volksgerichtshofes«, prangte golden der Reichsadler mit dem Hakenkreuz. Mit Freislers Tod ging später auch jegliche politische Symbolik in bundesdeutschen Gerichtssälen unter. Wohl kein Richter hat sich dort jemals bis heute das Abzeichen einer politischen Partei an den schwarzen Talar geheftet. Dennoch hat sich Niedersachsens Justizministerin Barbara Havliza (CDU) bemüßigt gefühlt, in einem jetzt im Landtag diskutierten Gesetzentwurf fortan Staatsanwälten und Richtern neben religiösen und weltanschaulichen auch politische »Symbole oder Kleidungsstücke« zu verbieten.
Womit rechnet die Ressortchefin? Dass der Vorsitzende eines Schöffengerichts mit einer alten KPD-Ballonmütze in den Saal kommt? Oder sich ein erkälteter Anklagevertreter ein CDU-Wahlkampfhalstuch mit Parteiwerbung um den geplagten Hals wickelt? Auch m...
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